Bitte immer als Verwendungszweck „SPENDE“ angeben!

Gemäߧ 50 Abs. 4, Nr. 2 EStDV gelten folgende Vorgaben:
Für Spenden ab 300,01 € benötigen Sie eine von uns erstellte Zuwendungsbescheinigung, die wir Ihnen automatisch erstellen und zukommen
lassen. Für Beträge bis 300 € reicht es aus den Überweisungsbeleg oder einen Bareinzahlungsbeleg beim Finanzamt vorzulegen.
Weitere Hinweise finden Sie in unserem Merkblatt für Spenden.

 

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Unsere Abteilungen würden sich über eine Anfrage sehr freuen!

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